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Die bayerischen Musikschulen kooperieren auf allen Ebenen. Foto: Sing- und Musikschule Bad Tölz e.V.
Die bayerischen Musikschulen kooperieren auf allen Ebenen. Foto: Sing- und Musikschule Bad Tölz e.V.
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Kooperationen von Bildungspartnern

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Der VBSM freut sich über mehr Partnerschaften
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Ende 2014 zeichnete Bernd Sibler, MdL, Staatsekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Weg vor hin zu einer stufenweisen Erhöhung der staatlichen Mitfinanzierung: „Unser Ziel ist es, dass wir mindestens auf 15 Prozent staatlichen Anteil kommen. […] Diesen Weg werden wir nicht mit einem einmaligen Aufschlag erreichen können, sondern den müssen wir sukzessive gehen. Wenn wir in den nächsten Haushaltsjahren jeweils ein paar Millionen mehr drauflegen können, dann ist das etwas, wo wir zwischen Staat und den Musikschulen und den Kommunen sicherlich großen Konsens erzielen werden“. Dies sind wichtige Teilstrecken auf dem Weg zu einer 25-prozentigen staatlichen Förderquote der Lehrpersonalausgaben, die sich der Freistaat Bayern selbst im 3. Bayerischen Musikplan zum Ziel gemacht hat.

Sing- und Musikschulen sind strukturierte Bildungseinrichtungen in ihrem kommunalen Wirkungsbereich. Ihre Aufgabe ist die qualifizierte musikalische Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Bereicherung des Lebens innerhalb des Gemeinwesens. Dieser Aufgabe widmen sich die Sing- und Musikschulen gemeinsam mit weiteren institutionellen Einrichtungen der Musikerziehung. Die Bayerische Staatsregierung hat die Notwendigkeit erkannt, Kooperationen zwischen den Bildungspartnern abzusichern, damit Kinder und Jugendliche möglichst chancengleich die Möglichkeit erhalten, nachhaltig musikpädagogische Wege zu beschreiten, die sonst nicht gangbar wären. Daher implementierte das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration seit dem Schuljahr 2014/15 eine neue Förderschiene für die Bezuschussung von Kooperationen von Musikschulen mit Kindertagesstätten und allgemein bildenden Schulen.

Von Anfang an fand dieses Angebot regen Zuspruch, so dass der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. rund 1.100 Einzelanträge im Schuljahr 2014/15, fast 1.400 Einzelanträge im Schuljahr 2015/16 und in laufenden Schuljahr bereits rund 1.850 Einzelanträge von mittlerweile 114 der 215 bayerischen Musikschulen – in dessen Funktion als Beliehener des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – genehmigen konnte. Damit wird deutlich, dass die öffentlichen Musikschulen in Bayern, auf die von Staatsekretär Bernd Sibler aufgezeigte Entwicklung reagieren können: „Der Trend geht in Richtung Ganztagsschule, deshalb müssen die Bildungspartner […] stärker in das pädagogische Angebot der allgemein bildenden Schulen eingebunden werden: den Weg wollen wir stärker ausweiten.“

Im laufenden Schuljahr 2016/17 unterhalten die bayerischen Sing- und Musikschulen über 1.200 der mehr als 1.850 zuwendungsfähigen Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen. Dabei entfallen allein 1.015 Kooperationen auf Maßnahmen mit Grundschulen.

Des Weiteren wurden im Antragszeitraum fast 650 Anträge auf Förderung von Kooperationen der Sing- und Musikschulen mit Kindertagesstätten als zuwendungsfähig befunden. Auch über die inhaltliche Ausgestaltung fördern die Antragszahlen Interessantes – wenn auch nicht Unerwartetes – zu Tage: 1.001 der bezuschussten Kooperationen finden im Bereich der Elementaren Musikerziehung statt, über 350 beschäftigen sich mit dem Musizieren mit Bläsern und 181 Chöre werden in Kooperation durchgeführt.

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