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Vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens

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Musikunterricht im kommenden Schuljahr
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Am 31. Juli veröffentlichte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus seinen Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen für das kommende Schuljahr.1 Mit Blick auf das Fach Musik lässt sich feststellen: Musikpraxis in Pflicht- und Wahlunterricht kann an Bayerns Schulen wieder stattfinden – allerdings unter erheblichen Auflagen.

Musizieren ist grundsätzlich wieder erlaubt, das Spielen auf Blasinstrumenten und das Singen sind explizit eingeschlossen. Dies betrifft sowohl den Klassenunterricht Musik als auch Chor-, Instrumental- und Bläserklassen sowie die Ensembles der Wahlunterrichte.

Der VBS und der BMU Bayern hatten sich im Juli in einem Gespräch mit Ministerialrätin Birgit Huber intensiv dafür eingesetzt, die damals schon bestehende behutsame Öffnung auf die Wahlunterrichte auszuweiten und die erzielten Lockerungen auch im neuen Schuljahr beizubehalten. Im neuen Hygieneplan wurden diese Anliegen berücksichtigt. Damit stehen zentrale Arbeitsfelder schulischen Musikunterrichts wieder offen. Die erzielten Erfolge legen den bayerischen Musiklehrkräften aber auch viel Verantwortung in die Hände – und zahlreiche Hindernisse säumen den Weg.

Singen mit Mindestabstand

Die sicher entscheidendste Einschränkung besteht darin, dass zwischen allen Beteiligten ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss, sobald Blasinstrumente und Gesang im Spiel sind. Damit folgt das Ministerium unter anderem den ausführlich begründeten Empfehlungen des Freiburger Instituts für Musikermedizin in der Fassung vom 17. Juli.2 Das dürfte in der Praxis bedeuten, dass Singen im Klassenverband oder im voll besetzten Chor sowie das Spiel von Blasinstrumenten in größeren Ensembles an den meisten Schulen kaum organisierbar sind. Voraussetzung wären entweder extrem große Räume (wie etwa Turnhallen) oder die Möglichkeit, im Freien zu musizieren – was aber in den Wintermonaten kaum in Frage kommt.

Musikpraxis organisatorisch denken

Fachräume dürfen im kommenden Schuljahr wieder genützt werden; so steht auch die entsprechende Infrastruktur im Musiksaal prinzipiell wieder zur Verfügung. Für den Bereich des Klassenunterrichts stellt sich damit die Herausforderung, Musikpraxis weitgehend neu zu denken und zu organisieren, also beispielsweise mehr auf elementares Instrumentalspiel zu setzen als auf gemeinsames Singen. Inhaltlich eröffnet sich damit zwar eine große Palette von Möglichkeiten, vom Mitspielsatz zum barocken Suitensatz bis zum Percussions­ensemble. Die Nutzung von Instrumenten unter den Maßgaben der Infektionsschutzregeln erfordert aber auch für diesen Bereich organisatorisch sorgfältig durchdachte Regelungen (und entsprechend angepasste musikalische Arrangements): Mindestabstände sind auch hier einzuhalten. Noten, Notenständer, Stifte oder Instrumente dürfen während des Unterrichts nicht untereinander weitergegeben werden. Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden; das betrifft Elementarinstrumentarium genauso wie Klavier- oder Keyboardtastaturen. Auch das selbständige Erarbeiten musikalischer Parts in Partner- oder Kleingruppenarbeit ist auf absehbare Zeit nicht möglich. Vielleicht lassen sich solche Aktivitäten aber in den Online-Bereich beziehungsweise in kurze häusliche Übe-Aufgaben auslagern? 

Wahlunterricht im Hybrid-Format?

Für das Musizieren in kleineren Ensembles wie Bands oder Kammermusik sollten sich an fast jeder Schule geeignete Lösungen finden lassen. Für Chöre, Orchester oder Bigbands sind aber kurz- und mittelfristig wohl nur Hybrid-Lösungen gangbar: Es probt jeweils nur ein Teil des Ensembles gemeinsam im Musiksaal, wobei kleine und möglichst über längere Zeit stabile Gruppen zusammengestellt werden müssen. Ensemble-Mitglieder, die gerade nicht live mitproben können, üben separat mit Hilfe geeigneter Medien – in der Hoffnung, dass die so erarbeiteten musikalischen Einzelkomponenten sich nach einiger Zeit zu einem gemeinsamen Ergebnis zusammenfügen lassen, entweder auf technischem Wege oder, wenn es die Entwicklung zulassen sollte, vielleicht sogar wieder in einigen Monaten live.3 Ein attraktives, förderndes und forderndes musikalisches Programm lässt sich auf dieser Grundlage aber nur schwer planen und organisieren. Zudem ist derzeit noch offen, ob Wahlunterrichts-Aktivitäten tatsächlich mit Schuljahresbeginn starten können. Die per KMS Mitte Juli veröffentlichten „Informationen zum Schulbetrieb an den Gymnasien ab September 2020“ sehen ausdrücklich die Möglichkeit vor, entsprechende Angebote erst zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr wieder anlaufen zu lassen, wenn die im Frühjahr und Sommer entstandenen Lernrückstände der Schüler im Pflichtfachbereich als aufgeholt betrachtet werden können (und das dafür aufgebrachte Stundenkontingent wieder für seinen eigentlichen Zweck zur Verfügung steht).

Vorerst noch keine Schulkonzerte

Schulkonzerte mit einem Publikum aus Schulangehörigen, Familien der Schüler*innen und Freunden sind in der bisher gewohnten Form in absehbarer Zeit nicht möglich. Der Rahmenhygieneplan lässt eintägige und stundenweise Veranstaltungen prinzipiell zu, soweit sie „pädagogisch in dieser herausfordernden Zeit erforderlich und schulorganisatorisch vertretbar“ sind. Vom Konzept abgedeckt sind jedoch nur Veranstaltungen unter ausschließlicher Beteiligung von Schüler*innen und Mitarbeiter*innen der Schule. Bereits Veranstaltungen, die schul(art)übergreifend durchgeführt werden sollen, erfordern ein auf den Einzelfall angepasstes Hygiene- und Schutzkonzept, das den jeweils betroffenen Schulleitungen vorzulegen und von der Schulaufsicht zu genehmigen ist. Auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten soll laut KM insgesamt möglichst verzichtet werden.4

Alternative Formate

Erforderlich und auch (musik)pädagogisch geboten, damit man unter den ohnehin schon schwierigen Rahmenbedingungen zumindest auf ein Ziel hinarbeiten kann, sind deshalb alternative Formate. In den nächsten Monaten bieten sich dafür wohl vor allem „digitale“ Formen der musikalischen Präsentation an. Ein Beispiel für die durchaus attraktiven Möglichkeiten, die sich dabei für das Fach Musik wie für das kulturelle Leben an der Schule insgesamt bieten können, ist im Beitrag von Robert Aichner und Christian Albert über das digitale Schulkonzert auf der Internet-Plattform „Reuchlin macht Kultur“ auf dieser Seite nachzulesen.

Derlei Formate bieten sicher keinen Ersatz für das gemeinsame Erleben eines Schulkonzerts mit seiner intensiven Vorbereitungsarbeit und ganz besonderen Live-Atmosphäre. Dafür eröffnen sich aber eine Reihe neuer Möglichkeiten, Kunst, Musik, Theater, Literatur und weitere Komponenten des kulturellen Lebens an der Schule sichtbar zu machen – sowohl nach innen als auch nach außen. Solche Projekte sind allerdings schon allein wegen des damit verbundenen technischen und organisatorischen Aufwands nur von einem größeren Team aus Lehrkräften und Schüler*innen zu schultern. Urheber- und datenschutzrechtliche Fragen stehen im Raum. Zu bedenken ist auch, wie die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden können, die sich aktiv am kulturellen Leben der Schule beteiligen möchten, aber nicht Internet-öffentlich sichtbar oder hörbar sein wollen oder dürfen.

Gefragt: Ideen, Kooperation und Durchhaltevermögen

Die Situation bleibt auf absehbare Zeit schwierig. Kurz- und mittelfris­tig tragfähige Lösungen für das kulturelle Leben an Schulen dürften sich wohl nur dort finden lassen, wo sich engagierte Lehrer*innen und Schüler zusammenschließen und entsprechende Unterstützung erfahren. Letztlich muss jede Musiklehrerin, jeder Musiklehrer für sich selbst entscheiden, wohin die „Reise“ an der eigenen Schule in den nächsten Monaten gehen könnte, wie weit die Kräfte reichen und welche Möglichkeiten inhaltlicher, technischer und organisatorischer Unterstützung sich erschließen lassen. Zudem ist die Gültigkeit aller Regelungen stets davon abhängig, wie sich das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten entwickelt. Verlässliche Planungen, die über den Horizont einiger Wochen hinausreichen, sind sowohl für die Gestaltung des Pflichtunterrichts als auch für die des musikalischen Lebens an den Schulen derzeit kaum sinnvoll möglich. Musik und Kultur an Schulen sind aber erst dann „tot“, wenn sie von den Beteiligten aufgegeben werden! Um sie in den nächsten Monaten am Leben zu erhalten, sind gute Ideen, gegenseitige Unterstützung und „langer Atem“ gefragt – in mehr als einem Sinn.


Anmerkungen

1) https://www.km.bayern.de/download/23520_Rahmen-Hygieneplan-Schulen-Baye…

2) https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzu…

3) Anhaltspunkte für die Gestaltung entsprechender Szenarien bieten Dokumente wie das Positionspapier „Möglichkeiten zum chorischen Musizieren unter SARS-COV-2“ des Deutschen Chorverbandsoder die Empfehlungen des Bunds Deutscher Blasmusikverbände.

4) Rahmen-Hygieneplan, S. 21–22.

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