Musikalische Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird der Bildung ein hoher Stellenwert eingeräumt – unter anderem durch eine sofortige Erhöhung des Kinder- und Jugendplans, die Fortsetzung des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Es fehlen jedoch wichtige Maßnahmen, insbesondere im Bereich der musikalischen Bildung.
Daher fordert der Deutsche Musikrat gemeinsam mit seinen musikpädagogischen Verbänden die neue Bundesregierung und die zuständigen Politiker:innen auf Landesebene dazu auf, der Misere im Bereich musikalische Bildung entgegenzuwirken. Denn musikalische Bildung hat ein besonderes Potenzial im Hinblick auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratisierung, Sprachförderung, Diversität und Transkulturalität. Dringender Handlungsbedarf besteht vor allem an den Schulen: Qualifizierte Musiklehrkräfte fehlen überall, so dass der Musikunterricht, Musik-AGs und -Ensembles immer öfter ausfallen oder in ihren Stunden reduziert werden. Gerade mit Blick auf den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 bereitet diese dramatisch schlechte Personal-Ausstattung große Sorgen. Darüber hinaus zeichnet sich an Musikschulen ein zunehmender Mangel an Elementar- und Instrumentallehrkräften ab.
Der Deutsche Musikrat und seine Mitgliedsverbände fordern von den Ländern:
- Musik muss als eigenständiges Schulfach erhalten bleiben und durchgängig in allen Schulformen unterrichtet werden.
- Schulen müssen hierfür adäquat ausgestattet werden und über Projektbudgets für musikalische Bildung verfügen.
- Musikalische Bildung und die Einbindung der Amateurmusik muss mit zusätzlichen Fachkräften, Räumen und Ausstattung in der Ganztagsbetreuung ab August 2026 gesichert werden.
- Dem Musiklehrkräftemangel ist durch vermehrte und standardisierte Aus-, Fort- und Weiterbildung und Möglichkeiten des Quereinstiegs zu begegnen.
- Musikschulen müssen ausreichend gefördert werden, mit einem angemessenen Anteil des jeweiligen Bundeslandes.
- Die Finanzausstattung von öffentlichen Musikschulen muss für die Festanstellung der Lehrkräfte in Folge des Herrenberg-Urteils sichergestellt werden.
- Studienvorbereitende Abteilungen in Musikschulen müssen auch die musikpädagogische Exzellenz des Nachwuchses fördern.
- Das Potenzial von Musiker:innen mit Zuwanderungsgeschichte muss durch entsprechende Studienmöglichkeiten Anerkennung finden.
Wir fordern vom Bund:
- Die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder in prekären Verhältnissen müssen aufgestockt werden.
- Musikalische Bildung muss für alle Menschen umsatzsteuerfrei bleiben.
- Eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens für einen rechtssicheren Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden an kleinen und mittleren Musikschulen.
Der Deutsche Musikrat als Dachverband der Musikkultur in Deutschland vertritt die Interessen von rund 16,5 Millionen musizierenden Menschen. In seiner aktuellen Kampagne „Zukunft braucht Musik, Zukunft braucht Dich!“ wirbt er für musikpädagogische Studiengänge und Berufe.
Berlin, 17. April 2025