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Berliner Senat schreibt Basisförderungen für Gruppen der Neuen Musik aus. Foto: Hufner
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Berliner Senat schreibt Basisförderungen für Gruppen der Neuen Musik aus

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Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die einjährige Basisförderung 2019 und die zweijährige Basisförderung 2019/2020 für Berliner Musikensembles ausgeschrieben, die im Bereich der Neuen Musik tätig sind.

Gefördert werden professionell arbeitende, bereits bestehende Ensembles, die ihren beruflichen Mittelpunkt in Berlin haben. Der inhaltliche Schwerpunkt der künstlerischen Arbeit muss im Bereich der Neuen Musik liegen (z.B. klassische Moderne oder zeitgenössische Musik).

Ziele der Förderung:
• Unterstützung finanzschwacher Gruppen bei der Existenzsicherung
• Verbesserung der Arbeitssituation
• Künstlerische Weiterentwicklung des Ensembles und/oder Stärkung des Profils
• Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
• Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und den Medien.

Der Jury gehören an: Prof. Elena Mendoza, Frank Kämpfer, Juliane Klein, Ilse Müller.
 

Bewerbungsschluss ist der 22. Februar 2018 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet

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