Paul McCartney reicht Klage wegen Beatles-Songrechten ein
Die Rechte unter anderem für «Hey Jude», «Yesterday» und «Let It Be» hatte er damals an verschiedene Musikverlage verkauft. Sie gehörten zu einem umfangreichen Lieder-Katalog, den Michael Jackson in den 80er Jahren erwarb und später in das Joint Venture Sony/ATV überführte, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony.
Laut Medien gehen McCartneys Anwälte davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechts-Regelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere. Gerade erst im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren.
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