Wichtige Ergebnisse des Gesprächs zwischen Vertretern des Verbandes deutscher Musikschulen und dem Deutschen Tonkünstlerverband am 19.09.13 sind die Zusammenarbeit bei den „Bündnissen für Bildung“ und die gemeinsame Herausgabe von Honorarverträgen für Freiberufliche Musikpädagogen.
Wichtige Ergebnisse des Gesprächs zwischen Vertretern des Verbandes deutscher Musikschulen und dem Deutschen Tonkünstlerverband am 19.09.13 sind die Zusammenarbeit bei den „Bündnissen für Bildung“ und die gemeinsame Herausgabe von Honorarverträgen für Freiberufliche Musikpädagogen.
Bei den „Bündnissen für Bildung“ können ein regionaler Tonkünstlerverband zusammen mit einer VdM-Schule und einem dritten Kooperationspartner, der vorrangig aus dem sozialen Bereich stammen sollte, ein Kooperationsbündnis schließen. Die Projekte werden über die Mittel aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Programm „Kultur macht stark“ für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren als Hauptzielgruppe finanziert.
Der VdM als Gesamtprojektträger „MusikLeben“ wird zusammen mit dem DTKV einen Leitfaden für DTKV-Verbände erstellen, wie eine derartige Kooperation umgesetzt werden kann. Dieser Leitfaden kann zeitnah beim VdM oder bei der Bundesgeschäftsstelle DTKV angefordert werden. Des Weiteren können sich DTKV-Einzelmitglieder in den regionalen Projekten zu „Kultur macht stark“ zum Beispiel als Instrumental- oder Gesangspädagogen zu guten Konditionen als Honorarkräfte einbringen.
Außerdem wird derzeit ein Mustervertrag ausgearbeitet, der speziell die Verhältnisse der Honorarlehrkräfte an VdM-Schulen berücksichtigt. Im Vordergrund steht dabei aber immer die Präferenz, dass weitere feste Stellen geschaffen werden und die Umwandlung von Feststellen in Honorarstellen eingedämmt wird.
Ein weiteres Thema war die vom DTKV als Ergebnis seiner D-A-CH-Tagung 2012 verabschiedete Resolution zur Verbesserung der Situation der Freiberuflichen Musikpädagogen. Wie auf der Bundesdelegiertenversammlung des DTKV 2013 beschlossen, verdeutlichten die anwesenden Präsidiumsmitglieder Dr. Dirk Hewig (Präsident), Ekkehard Hessenbruch (Vizepräsident), Wilhelm Mixa (Schatzmeister) und Elisabeth Herzog-Schaffner (Bundesgeschäftsführerin): der DTKV setzt sich dafür ein, dass – anknüpfend an die bestehenden Förderstrukturen – die Bildungsgutscheine als 2. Förderschiene weiterentwickelt werden.
Der Bildungsgutschein für Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen, derzeit vom Bund gefördert mit 10 Euro pro Monat, muss ausgebaut werden, ein Bildungsgutschein speziell zur Begabtenförderung soll entwickelt werden.
Einig war man sich mit den anwesenden VdM-Bundesverbandsspitzen Prof. Ulrich Rademacher (VdM-Vorsitzender), Friedrich-Koh Dolge (stellv. VdM-Vorsitzender), Wolfgang Greth, Prof. Wolfhagen Sobirey und VdM-Bundesgeschäftsführer Matthias Pannes, dass der Begriff „Bildungsgutschein“ inzwischen mit so unterschiedlichen Spielarten besetzt sei, dass eine spezifischere Begrifflichkeit längst notwendig wäre.
DTKV und VdM werden ihr in offener und freundschaftlicher Atmosphäre durchgeführtes Gespräch in regelmäßigen Abständen fortsetzen.