In Dortmund stand eine Wagner-Oper auf dem Spielplan, in Düsseldorf «Cats». Die zuständigen Bezirksregierungen verweisen jedoch aufs Gesetz - mit Folgen.
Opern, Theater und Musicals am stillen Feiertag? In Düsseldorf, Bochum und Dortmund haben die Behörden mit Ablehnung auf geplante Veranstaltungen am Karfreitag reagiert. Nach Auskunft der zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg (für Dortmund und Bochum) und Düsseldorf wurden Anträge auf Sondergenehmigungen dort abgewiesen. So darf an Karfreitag in Dortmund die Wagner-Oper «Die Walküre» nicht aufgeführt werden.
Begründung: Ein unabweisbar, dringendes Bedürfnis wie es das Gesetz vorsieht liege nicht vor. Die Oper entspreche mit ihren Inhalten nicht den Prägungen des Karfreitags als Tag der Stille, der Einkehr und der Befassung mit dem Tod, teilte ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg mit. Diese Sicht der Dinge sei dem Theater Dortmund mitgeteilt worden. Das Haus habe daraufhin von sich aus die geplante Veranstaltung abgesagt. Ein Verbot habe es nicht gegeben.
Ähnlicher Fall am Theater in Bochum. Das Schauspielhaus wollte das Stück «Meine geniale Freundin» aufführen. Auch hier sieht die Bezirksregierung ein nach dem Feiertagsgesetz in NRW verbotene Veranstaltung. Das Theaterstück wurde daraufhin abgesagt.
Kein Musical «Cats» am Rhein
Der Bezirksregierung in Düsseldorf lag ein Antrag für eine Aufführung des Musicals «Cats» vor. Nach Angaben einer Sprecherin lehnte die Behörde ab. In den Gebieten der Bezirksregierungen Köln, Münster und Detmold dagegen gab es keine Anträge auf Sondergenehmigungen. Ob eine Oper in einem Landesteil aufgeführt werden darf und in einem anderen nicht, sei pauschal nicht zu beantworten, so die übereinstimmende Antworten der fünf Bezirksregierungen. «Grundsätzlich findet ein Austausch zwischen den Behörden statt. Jeder Antrag wird jedoch im Rahmen einer Einzelfallprüfung behandelt und entschieden, sodass immer differenzierte Entscheidungen getroffen werden», teilte Christoph Söbbeler für die Behörde in Arnsberg mit.
Schutz durchs Grundgesetz
Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als «Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben unter anderem Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag. An diesen Tagen können je nach Region Tanz, Musik und bestimmte Filme im Kino untersagt sein. Was genau an Karfreitag verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.