Dresden - Das Land Sachsen will die Kultursubventionen im Rahmen des vor zwanzig Jahren in Leben gerufenen Kulturraumgesetzes um 5 Millionen Euro erhöhen. Bislang liegt die Förderung bei etwa 86,7 Millionen Euro jährlich. Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer erklärte, dass mit dem Geld nicht nur "kulturelle Leuchttürme" gefördert werden dürften, sondern auch Angebote in der Fläche erhalten bleiben müssten.
Das Kulturraumgesetz von 1994 sieht vor, dass die Kulturfinanzierung von Land und Kommunen gemeinsam getragen wird. Es wurden fünf ländliche und drei urbane Kulturräume (Chemnitz, Dresden, Leipzig) geschaffen. Das Modell gilt als einmalig in Deutschland, seit Bestehen des Kulturraumgesetzes sind mehr als 1,5 Milliarden Euro auf Grundlage dieses Gesetzes vergeben worden. Zu den geförderten Einrichtungen zählen Theater, Orchester, Museen und Bibliotheken sowie soziokulturelle Einrichtungen, Tierparks und Planetarien. Das Gesetz steht bei einigen Kommunen aber auch in der Kritik. So sah sich zum Beispiel die Stadt Leipzig im Jahr 2010 nach der Novellierung des Gesetzes mit einer Kürzung der Mittel in Höhe von 1 Million Euro konfrontiert. Der Stadtrat beschloss, mit einem sogenannten Normenkontrollverfahren prüfen zu lassen, ob die Änderung des Kulturraumgesetzes verfassungskonform ist. Die Klage wurde abgewiesen.