Frankfurt/Main - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält das derzeit viel diskutierte Modell einer Kultur-Flatrate für rechtlich bedenklich und zudem für zu teuer. «Eine Kultur-Flatrate ist auf den ersten Blick ein interessantes Modell, bedarf aber verfassungsrechtlich näherer Prüfung und ist europarechtlich zurzeit auch nicht zulässig», sagte Zypries der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Mittwochausgabe).
Eine Kultur-Flatrate hieße, dass alles, was auf dem Markt sei, umsonst aus dem Internet heruntergeladen werden könne, ohne dass die Rechteinhaber die Nutzung beeinflussen oder verhindern könnten. Im Gegenzug erhielten sie eine pauschale Abgeltung ihrer Nutzungsrechte. «Und genau da sehe ich auch die Schwierigkeiten: Eine Flatrate macht es für die Autoren schwierig, wenn nicht unmöglich, ihre Werke individuell zu vermarkten», sagte Zypries.
Zudem müssten die Bürger schon monatliche Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Ob eine Kultur-Flatrate, die geschätzt bei 50 Euro liegen müsste, «mit unserer Verfassung kompatibel wäre, scheint mir fraglich», sagte die Ministerin. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssten die Möglichkeit haben, an Informationen zu kommen, «und etwa 70 Euro im Monat ist da wohl zu hoch».
Zypries lehnte ferner das jüngst verabschiedete französische Anti-Piraterie-Gesetz als Modell auch für Deutschland ab. Dieses sei im deutschen Parlament «aus gutem Grund» nicht durchsetzbar. Wenn man wie in Frankreich jemandem den Internetzugang sperren wolle, setze dies das Erkennen eines Mehrfachtäters voraus. Dies bedeute, dass die Verbindungsdaten gespeichert werden müssten. «Das hieße Vorratsdatenspeicherung in großem Stil, über deren verfassungsrechtlich zulässigen Umfang das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat.»