Berlin - Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat den neuen Vergleichsvorschlag im Verfahren um das Bibliotheksprojekt Google Books begrüßt. «Im Ergebnis ist der geänderte Vergleichsvorschlag für deutsche Autoren und Verleger ein Schritt in die richtige Richtung», teilte Neumann am Montag in Berlin mit. Nach der geänderten Fassung wäre «ein erheblicher Teil der Rechteinhaber deutschsprachiger Werke nicht mehr von dem Vergleich betroffen».
Seit 2004 hat Google Bücher aus US-Bibliotheken, darunter auch solche deutscher Autoren, gescannt und für Google Books genutzt. Dafür schloss das Unternehmen Abkommen mit einigen Büchereien. Diese erlaubten es Google, Bücher - auch urheberrechtlich geschützte – zu digitalisieren. Mehrere Autoren und Herausgeber sahen darin aber eine Urheberrechtsverletzung, weil die Digitalisierung ohne ihre Genehmigung stattfand und gingen vor Gericht.
Am Freitag legte Google nun einen geänderten Vergleichsvorschlag vor. Demnach soll die oben genannte Vereinbarung nur noch für Werke gelten, die in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Großbritannien veröffentlicht oder in den Vereinigten Staaten bei der Urheberrechtsbehörde registriert wurden.
Zu dem Vergleichsvorschlag äußerte sich am Montag auch der Verlag Hoffmann und Campe. Deren verlegerischer Geschäftsführer, Günter Berg, zeigte sich im Gespräch mit dem Deutschlandradio Kultur zufrieden - vor allem, weil es im Zusammenhang mit dem Verfahren einen gegen die Google-Aktivitäten «in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Einspruch» gegeben habe. Jetzt müsse jedoch Google Vorschläge machen, wie die Digitalisierung weitergehen solle.