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Weiter Streit zwischen GEMA und YouTube

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Berlin - Der Streit zwischen dem Musikrechte-Verwerter GEMA und dem Videoportal YouTube über die Nutzung von Musikwerken geht weiter. Das Landgericht Hamburg lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Der Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften wurde mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Die YouTube-Mutterfirma Google begrüßte die Entscheidung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt werden. Die GEMA und die anderen Gesellschaften werden dies prüfen, wie eine GEMA-Sprecherin sagte.

Die Antragsteller wollten laut Gericht erreichen, dass der Plattform verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaften im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei. Die Kammer bezweifelte, dass die GEMA und ihre Partner erst wenige Wochen vor dem Einreichen des Antrags von den konkreten Rechtsverletzungen erfahren hätten. Dass Musikkompositionen bei YouTube genutzt würden, sei ihnen lange bekannt gewesen.

Das Gericht hat den Angaben zufolge nicht über die Frage entschieden, ob die Antragsteller grundsätzlich von YouTube eine Unterlassung verlangen können, die fraglichen Videos mit den Musikstücken zu veröffentlichen. Dies müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, sofern den Beteiligten keine außergerichtliche Einigung gelinge. Allerdings habe das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellern prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zustehe.

Die GEMA hatte im Mai im Streit mit YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland die Verhandlungen abgebrochen, die seit April 2009 geführt worden waren. In einer Allianz mit mehreren weiteren Verwertungsgesellschaften wurde zudem von der Google-Tochterfirma gefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 «illegal genutzten Werke» zu löschen beziehungsweise den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dem laut GEMA bislang nur teilweise nachgekommen ist, sollte mit einem Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte: «Bedauerlicherweise konnte das Gericht nicht alle aufgeworfenen Rechtsfragen klären.» Wenn ein Rechteinhaber ein Video auf YouTube entdecke, das seine Urheberrechte verletze, benötige man nur die URL - die Internetadresse – des Videos, um es zu sperren. «Dies haben wir im Falle der GEMA jedes Mal unverzüglich getan, wenn uns die GEMA die URLs ihrer Werke auf YouTube genannt hat», sagte er.

YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen, fügte er hinzu. Dies könne mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden. "Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen. Wir laden die GEMA daher ein, an diesen zurückzukehren.»

Die GEMA vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60 000 Mitgliedern – Komponisten, Textautoren und Musikverleger - sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.

 

Ergänzend dazu die Pressemeldung der GEMA:

Keine Einstweilige Verfügung gegen YouTube

Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften hat die GEMA vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter YouTube zu erwirken.

Das Gericht hat am heutigen Tag jedoch entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist.

Allerdings hat das Gericht in seiner Begründung folgendes festgestellt: „Nach Ansicht der Kammer spricht viel dafür, dass die Antragstellerinnen prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung haben.“ Dieser Anspruch ist nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen.

Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP und BMI sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik.

Die Verbundpartner haben in einer gemeinsamen Aktion im Mai 2010 YouTube aufgefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke auf der deutschen YouTube-Seite zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dieser Aufforderung bislang nur teilweise nachgekommen ist, haben die Verbundpartner im Zuge eines Schnellverfahrens versucht, eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg zu erwirken.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.