Paris/München - Das oberste französische Gericht hat ein Urteil gegen eine Inszenierung der Oper «Dialogues des Carmélites» an der Bayerischen Staatsoper in München gekippt. Die Erben des französischen Komponisten Francis Poulenc (1899-1963) und des Librettisten hatten 2012 gegen die Inszenierung von Regisseur Dmitri Tcherniakov geklagt, dem sie eine Entstellung der Schlussszene vorwarfen.
In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden, ein Berufungsgericht sah dann aber die Urheberrechte verletzt. Diese Entscheidung wurde nach Angaben der Pariser Anwältin der Staatsoper nun aufgehoben.
Der Russe Tcherniakov hatte die 1957 uraufgeführte Oper im März 2010 für die Münchner Staatsoper als religiöses Psychodrama neu in Szene gesetzt. Das wohl bekannteste Werk Poulencs handelt von 16 Karmeliterinnen, die während der Französischen Revolution hingerichtet werden. Bei Tcherniakov stirbt dagegen nur die Hauptfigur Blanche de la Force. Im Laufe der Geschichte planen die Nonnen zwar ihren kollektiven Selbstmord. Doch Blanche rettet ihre Mitschwestern, bevor sie sich selbst in die Luft sprengt.
«Die Kernaussage des Werkes wurde respektiert, weil die Nonnen dazu bereit waren, zu sterben, selbst wenn sie schließlich gerettet wurden», sagte die Rechtsanwältin Judith Adam-Caumeil. Ihre Kanzlei sprach in einer Mitteilung von einer Grundsatzentscheidung zur Künstlerfreiheit.
Der Fall könnte vor einem Berufungsgericht neu verhandelt werden, falls ein Beteiligter dies verlangt. Die Staatsoper kündigte an, dass nun eine DVD der Inszenierung wieder erhältlich sein werde. Sie will die Inszenierung in der Saison 2020/21 unverändert wieder aufführen.