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Sonderprogramme zur Kulturförderung: 500 000 Euro für Investitionen. Foto: Hufner
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Sachsen legt Sofortprogramm für Musikschulen auf

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Dresden - Sachsen hat ein Sofortprogramm in Höhe von rund sechs Millionen Euro für Musikschulen und freie Musiklehrkräfte aufgelegt. Damit sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, teilte das Kulturministerium am Mittwoch in Dresden mit.

Zudem würden bis zu 60 Prozent der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt. Für die öffentlichen Musikschulen könnten die Kommunen außerdem den Zuschuss des Freistaates für die pandemiebedingten Mehrausgaben nutzen. Anträge können ab sofort beim Sächsischen Musikrat gestellt werden.

Ausfallen müssen den Angaben zufolge in den Musikschulen derzeit die Ensemblearbeit, der Gruppenunterricht und der gesamte Bereich der musikalischen Früherziehung. Demnach sinken die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren um ein Drittel gegenüber den Planzahlen.

ergänzend dazu die Pressemeldung des Sächsischen Musikrats

Sachsen legt Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen für freiberufliche Musikpädagogen und Musikschulen auf

Sachsens Kulturministerium unterstützt die musische Bildung ab heute mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro.

Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der Musikschulen aus Unterrichtsgebühren aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden.  Zudem werden 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt.

„Ich freue mich sehr, dass wir die Musikschulen jetzt in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. Denn wir wissen, dass derzeit ein Drittel des Unterrichts an den Musikschulen ausfallen muss. Diese fehlenden Einnahmen wollen wir ausgleichen und so die Musikschulen bestmöglich unterstützen“ betont Kulturministerin Barbara Klepsch.  Ausfallen müssen in den Musikschulen derzeit Ensemblearbeit, Gruppenunterricht und der gesamte Bereich der musikalischen Früherziehung. Entsprechend sinken die Einnahmen durch Unterrichtsgebühren um ein Drittel der geplanten Summen.

Der Sächsische Musikrat begrüßt die Finanzhilfen des Freistaates Sachsen für nicht-kommunale Musikschulen sowie für freie und private Anbieter von Musikunterricht. „Das Programm ist eine Wertschätzung gegenüber den vielen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen in Sachsen.

Wir haben uns gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und Abgeordneten des Sächsischen Landtages in den letzten Wochen erfolgreich für solch ein Programm eingesetzt und sind jetzt froh starten zu können, sagte Torsten Tannenberg, Geschäftsführer des Sächsischen Musikrates.

Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können beim Sächsischen Musikrat gestellt werden.  Die Beantragung ist ab sofort online möglich:

Finanzhilfen für freie und private Anbieter von Musikunterricht: https://www.saechsischer-musikrat.de/service/ausfallhonorare

Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen:  https://www.saechsischer-musikrat.de/service/musikschulen

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