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Requiem auf die GEMA-Pauschale?
31.03.18 (Juan Martin Koch) -
Sollten Ihnen im Lauf des Jahres bei Konzerten in katholischen Gotteshäusern finster dreinblickende Gestalten mit Kontrolleursblick auffallen, so hat das seinen Grund: Die GEMA hat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 einen ihrer beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche gekündigt. Während Musik im Gottesdienst und bei liturgischen Feiern auch außerhalb des Kirchenhauses weiterhin (mit einem erhöhten Satz) pauschal vergütet wird, müssen die veranstaltenden Gemeinden nun für Konzerte mit urheberrechtlich geschützter ernster Musik, neuem geistlichen Liedgut und Gospelmusik einzeln bezahlen, wobei ein Nachlass von 20 Prozent gewährt wird. Die GEMA wird nun also die katholische Kirchenmusik mit ihrem zärtlichen „Monitoring“ beglücken, um zu erfahren, ob ordnungsgemäß angemeldet und gezahlt wird… - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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