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Musikunternehmen in Deutschland gehen erfolgreich gegen den Host-Provider der Stream-Ripping-Software YouTube-DL vor

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Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und IFPI, sein internationaler Dachverband, haben im Namen ihrer Mitgliedsfirmen erfolgreich gegen den Hoster der Stream-Ripping-Software YouTube-DL geklagt. Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag, 31. März, geurteilt, dass die Person, die das Hosting der Software verantwortet, verpflichtet wird, das Hosting der Software einzustellen. Die Software ermöglicht es Nutzer:innen, Inhalte direkt von YouTube herunterzuladen und so die technischen Schutzmaßnahmen von YouTube zu umgehen, die lizenzierte Streaming-Inhalte vor unerlaubtem Herunterladen schützen sollen.

Stream-Ripping ist die illegale Praxis, eine herunterladbare Datei aus Inhalten zu erstellen, die legal online gestreamt werden können. Es ist die am weitesten verbreitete Form der digitalen Musik-Urheberrechtsverletzung.  Laut einer im letzten Jahr durchgeführten Umfrage nutzen 27 % der Menschen weltweit Stream-Ripping-Seiten, um illegal Musik herunterzuladen.  Dieser Anteil stieg bei den 16- bis 24-Jährigen im vergangenen Jahr auf 40 %. Rechtliche Schritte gegen Stream-Ripping-Dienste waren sowohl in Deutschland als auch in verschiedenen anderen Ländern erfolgreich, darunter in Australien, Brasilien, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Indien, Italien, Spanien, Malaysia, Peru und dem Vereinigten Königreich.

Frances Moore, CEO IFPI, kommentierte: „Die Dienste von YouTube-DL haben es den Nutzern ermöglicht, Stream-Ripping zu betreiben und urheberrechtlich geschützte Musik herunterzuladen, ohne dafür zu bezahlen. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg baut auf einem Präzedenzfall auf, der bereits in Deutschland geschaffen wurde, und unterstreicht erneut, dass das Hosten von Stream-Ripping-Software dieser Art illegal ist. Wir arbeiten weiterhin weltweit daran, das Problem des Stream-Rippings anzugehen, das denjenigen Einnahmen entzieht, die in Musik investieren und sie schaffen.“

Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, bewertet den Rechtsspruch als wichtiges Signal: „Die illegale Nutzung von Musik bleibt eine große Herausforderung für die Branche. Weltweit geben 30 Prozent der Nutzer:innen an, Musik auf nicht lizenzierte oder illegale Weise zu hören oder zu kaufen, wobei Stream-Ripping zu den beliebtesten Methoden gehört. Dies ist inakzeptabel und schadet allen Akteuren der Branche wie auch den Musikfans selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass der Host-Provider die Verbreitung der YouTube-DL-Software unterlassen muss, konsequent und wichtig für die Branche.“

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