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Freiberufliche Musiker in der Kirchenmusik schützen: Hoffnungsfrohe Zeichen der beiden Kirchen

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Die Katholische Kirche und Evangelische Kirche unterstützen den Appell des Deutschen Musikrates an die Kirchen, Musikern ihr Honorar auch im Falle abgesagter Veranstaltungen zu zahlen. Der Kulturbeauftragte der EKD, Dr. Johann Hinrich Claussen, hat mit einem Solidar-Aufruf an die Kirchengemeinden reagiert und bittet diese, Ausfallhonorare an die bereits für Gottesdienste engagierten Musiker zu zahlen und Wege zur Kompensation entfallener Konzerte zu suchen.

Weiterhin wollen die EKD und die evangelischen Landeskirchen auf ihrer anstehenden digital durchgeführten Kirchenkonferenz in der kommenden Woche über Maßnahmen zur Unterstützung der Kirchenmusik beraten. Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, hat dieses Anliegen an alle Generalvikare der deutschen Bistümer herangetragen.
 
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat freut sich über die hoffnungsfroh stimmenden Signale der beiden Kirchen, die durch den Ausfall von Gottesdiensten und Konzerten entstandene dramatische Situation der freiberuflichen Musikerinnen und Musiker lindern zu wollen. Nicht nur die bevorstehende Passionswoche und die Ostertage zeigen einmal mehr die Bedeutung der Kirchen als größter Kulturträger neben Staat und Kommunen in unserem Land. Ich hoffe, dass die Bemühungen der beiden Kirchen zur Linderung der Not freiberuflicher Musikerinnen und Musiker vor Ort zeitnah Wirkung zeigen.“
 
Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.musikrat.de/musikpolitik/corona.
 
Berlin, 27. März 2020
 
 
ViSdP: Prof. Christian Höppner

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