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Reformvorhaben der GEMA: Unübersichtliches Dickicht oder der Ausweg aus demselben? Foto: Martin Hufner

Reformvorhaben der GEMA: Unübersichtliches Dickicht oder der Ausweg aus demselben? Foto: Martin Hufner

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Starre Bindung auflösen, in die Breite gehen

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Die GEMA über ihre geplante Reform der Kulturförderung
Vorspann / Teaser

Die GEMA möchte die Kulturförderung für ihre Mitglieder reformieren. Die Pressestelle schreibt zum Hintergrund: „Seit jeher stellt die Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder einen Teil ihrer Lizenzeinnahmen für eine kulturelle Förderung zur Verfügung. Davon werden wie bisher 30 Prozent für eine besondere Mitglieder-Förderung bereitstehen. Allerdings besteht Reformbedarf, denn derzeit ist diese besondere Förderung nur für die sogenannte ‚Ernste Musik‘, also das ‚Zeitgenössische klassische Repertoire‘ reserviert. Diese starre Bindung wollen wir auflösen, um der gesamten Breite des aktuellen Musikschaffens eine zielgerichtete Förderung zu ermöglichen. Eine solche Umstellung der Fördergrundlagen ist nicht nur zeitgemäß und bildet das aktuelle Musikschaffen umfassend ab, sondern sie ist auch fair im Sinne der Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder.“ Was ist wahr an diesem Statement? In dieser Ausgabe hinterfragen wir diese vollmundigen Ankündigungen und versuchen herauszubekommen, wie das Inkasso künftig verteilt werden soll, was für die Komponistenstiftungen geplant ist, wie es mit der Sozialkasse weitergehen könnte und was sich genau hinter dem möglicherweise künftigen Ersatz der E-Wertung, der Sparte KUK („Kunstmusik-Konzerte“) verbirgt. Das Thema GEMA zieht sich durchs ganze Heft. Hier an dieser Stelle mit Positionen der GEMA selbst – so wie die Pressestelle auf Martin Hufners Fragen geantwortet hat.

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Abzug für soziale und kulturelle Zwecke

neue musikzeitung: Für die Zukunftsprognosen im Kontext der Reform wird mit einer Reduktion der Ausgaben für kulturelle Zwecke von zehn Prozent auf fünf Prozent gerechnet. Hält die GEMA daran fest? In welcher Form und wo soll sich das in der Satzung spiegeln?

GEMA Pressestelle: Klarzustellen ist, dass eine Absenkung der Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke nicht beschlossen und auch nicht Gegenstand der Reform ist. Es handelt sich um ein mögliches Szenario. Der Zehn-Prozent-Abzug, der im Verteilungsplan der GEMA (§ 30) beziehungsweise in den Repräsenta­tionsvereinbarungen mit den Schwestergesellschaften geregelt ist, steht aufgrund des zunehmenden interna­tionalen Wettbewerbs unter Druck. Im Bereich der Wahrnehmung von Musikrechten werden insbesondere von anglo-amerikanischen Wettbewerbern der GEMA teils keine oder nur sehr geringe Abzüge für Förderung gemacht (zum Beispiel durch unsere britische Schwestergesellschaft PRS).

Andere europäische Schwestergesellschaften der GEMA senken ihre Abzüge oder planen dies. Auch die GEMA hat ihre Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke im Onlinebereich zum Teil bereits auf einen Prozent abgesenkt. Sie kann sich dem Markt nicht entziehen. Ein attraktives und zeitgemäßes Fördermodell stärkt die Akzeptanz der Abzüge an sich und die Position der GEMA in diesem Zusammenhang.

nmz: Was hat das neue Wertungsmodell damit zu tun, dass die Kultur-Abzüge angeblich international unter Druck sind?

GEMA: Wie geschildert, steht der 10 Prozent-Abzug für kulturelle und soziale Zwecke unter Druck. Das heutige Wertungsverfahren E wird vielfach als intransparent, wenig zielgenau und kaum sichtbar wahrgenommen. Es fördert stark die Seniorität und diejenigen, die bereits hohe Aufkommen haben.

Ein überzeugendes, fokussiertes und attraktives neues Fördermodell hingegen kann die Akzeptanz von Abzügen bei in- und ausländischen Rechte­inhabern steigern. Wenn perspektivisch mit sinkenden Fördermitteln zu rechnen ist, müssen diese zielgenauer eingesetzt werden.

nmz: Wenn die Gesamtmenge der kulturellen Förderung über die nächsten Jahre auf fünf Prozent sinkt, steigt sie bei stabiler Ertragsentwicklung zwangläufig an anderer Stelle. Wo fließt das Geld hin, das man an kultureller Förderung einkassiert?

GEMA: Lizenzeinnahmen der GEMA fließen nach den Bestimmungen des Verteilungsplans an alle Berechtigten der genutzten Werke. Bei reduzierten Abzügen erhalten damit die Berechtigten des GEMA-Repertoires, aber auch die internationalen Rechte­inhaber höhere Verteilungsausschüttungen.

nmz: Im Informations­material zum Antrag heißt es: „Die Top 100 Urheber:innen in der heutigen E-Wertung erhalten im Durchschnitt 50.000 Euro Wertung. Das ist das Sechsfache des Verteilungsaufkommens. Die kulturelle Förderung wirkt hier wie eine Grundsicherung. In U erhält kein Mitglied in der Wertung mehr Geld als bei der Verteilung.“ Sie haben sicherlich dann auch Daten für die Top 101 bis 500, 501 bis 1000 und so weiter ermittelt. Wo liegen die anderen Urheber:innen im Durchschnitt?

GEMA: Die Wertung E konzentriert sich stark auf den oberen Einkommensbereich. Die Top 100 erhalten über die Hälfte der E-Wertungsmittel für Urheber. Im niedrigeren Ausschüttungsbereich gilt in der Tendenz: Je weniger Aufkommen, desto geringer der Förderfaktor (im Durchschnitt); die Förderung in E beträgt jedoch immer ein Vielfaches des Aufkommens.

nmz: Im eben genannten Zitat klingt das Wort Grundsicherung so, als würde man als Ziel verhindern wollen, dass diejenigen, die Tantiemen in diesem Umfang erhalten, dies auch zukünftig können. Will man also erreichen, dass niemand aus dem geförderten Bereich Tantiemen in nennenswertem Umfang erhält?

GEMA: Tantiemen und Fördergelder sind auseinanderzuhalten. Im Live-Bereich gilt künftig für alle Werke ein Inkassobezug. Die Ausschüttung der Lizenzeinnahmen aus der Verteilung (Tantiemen) unterliegt keiner Begrenzung.

In der Förderung hingegen soll künftig grundsätzlich unabhängig vom Aufkommen gefördert werden. Deckelungen sollen sicherstellen, dass die Förderbedürftigkeit stärker als bisher beachtet wird und eine Förderung in die Breite möglich wird. Der Nachwuchs und die Nische sollen mehr Chancen auf Förderung erhalten. Eine klare Trennung von Verteilung und Förderung ist daher das Ziel.

nmz: Gibt es Mitglieder der GEMA, die auch ohne kulturelle Förderungen Tantiemen in dieser durchschnittlichen Höhe oder darüber beziehungsweise auch ohne kulturelle Förderung in „E“ erhalten und wie viele sind es bei „U“ 2023 gewesen?

GEMA: Es gibt wenige „Spitzenverdiener“, die entsprechende Aufkommen in der Verteilung in E erhalten. Wenn sie GEMA-Mitglieder sind, nehmen sie automatisch an der kulturellen Förderung der GEMA teil (Wertungsverfahren E als Zuschlagsverfahren).

Im Bereich U ist die Gruppe der Spitzenverdiener größer. Diese Ausschüttungen werden durch entsprechend hohe Lizenzeinnahmen bei den Aufführungen ihrer Werke generiert. Hier wirkt sich der Inkassobezug in der Verteilung U aus.

Auch sie erhalten automatisch eine kulturelle Förderung (Wertung U). In keinem Fall handelt es sich bei der Wertungsausschüttung im Bereich U – anders als in E – um ein Vielfaches der Verteilung.

Prognostizierte Veränderungen

nmz: Auf Folie 23 des Begleitmaterials heißt es: „Simulationen des KUK Zuschlags (einschl. Allg. Wertung) zeigen Verluste bei den Spitzenbezieher:innen der heutigen E-Wertung. Die TOP 50 der Urheber:innen verlieren durchschnittlich 60 bis 70 Prozent. Für alle Übrigen wirkt das neue System in die Breite mit Verlusten unterhalb der Mittelreduktion. In der Breite gibt es trotz Mittelreduktion Gewinner:innen.“ Welche Veränderungen ergeben sich im Durchschnitt für die anderen Bereiche, also die Top 51 bis 100, 101 bis 500 und so weiter? 

GEMA: Grundsätzlich bewirkt das aufkommensunabhängige Fördermodell eine stärkere Ausrichtung der Förderung auf Mitgliedergruppen, die heute ein geringeres Aufkommen aus der Verteilung aufweisen. Bei diesen Gruppen ist die Einbuße im Rahmen der neuen Kulturförderung im Durchschnitt geringer als die Reduktion der für den KUK Kulturzuschlag zur Verfügung gestellten Mittel. Dies unterscheidet das neue Fördermodell grundlegend von der bisherigen aufkommensabhängigen Mittelverteilung in der Wertung E. Im bisherigen System der Wertung E wurde ein gro­ßer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel auf wenige aufkommensstarke Urheber:innen verteilt, die in der Folge im neuen System im Durchschnitt und im Verhältnis zu diesem hohen Förderniveau hohe Verluste aufweisen.

Die Ergebnisse der Simulationen des KUK Kulturzuschlags sind nur Indikationen, da wegen des grundsätzlichen Neuansatzes verschiedene Annahmen getroffen werden mussten. Auch werden im Jahr 2028, wenn das neue Fördermodell erstmalig greifen soll, andere Werke zur Aufführung kommen als in den vergangenen Geschäftsjahren. Die durchschnittlichen Simulationsergebnisse sind daher erläuterungsbedürftig und müssen im richtigen Kontext gesehen werden.

Die Mittel für den KUK-Kulturzuschlag werden gegenüber der Wertung E – grob gesprochen – auf ein Drittel reduziert. Daneben werden KUK-Aufkommen künftig auch im allgemeinen Wertungsverfahren berücksichtigt. Dies ist aber nicht das ganze Bild. Zusätzlich werden mit der dynamischen Fokus-Kulturförderung und der Einzelförderung (Leuchtturmförderung) weitere neue Förderverfahren eingeführt, die genreneutral sind und damit auch für die zeitgenössische Kunstmusik offenstehen. Eine Bezifferung unter Einbeziehung der beiden weiteren, im Detail noch auszugestaltenden Fördersäulen ist derzeit noch nicht möglich.

Geplante Förderungen

nmz: Wie sind diese Förderungen aufgebaut?

GEMA: Die Fokus-Kulturförderung besteht aus drei Bestandteilen, dem KUK-Kulturzuschlag, der dynamischen Fokus-Kulturförderung und der Einzelförderung/Leuchtturmförderung. Für die beiden letztgenannten, genreoffenen neuen Förderverfahren werden, bezogen auf die aktuelle Mittelzuweisung, künftig rund 10 Millionen Euro bereitstehen.

nmz: Haben Sie ähnliche Berechnungen für die Berechtigten durchgeführt wie die oben genannten gegenüber den Top 100 oder Top 50?

GEMA: Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Nachwuchs vom KUK-Kulturzuschlag deutlich profitieren wird, zum einen durch den Nachwuchsfaktor (Verdoppelung des Zuschlagsbetrags für Mitglieder bis 35 Jahre), zum anderen durch die erleichterten Eingangsvoraussetzungen im Vergleich zur bisherigen Wertung E. Diesen Effekt kann man auch in der Fokus-Kulturförderung und in der Einzelförderung insgesamt erwarten, da der Nachwuchs wesentlich stärker berücksichtigt werden soll. Die dynamische Fokus-Kulturförderung und die Einzelförderung werden gemäß der Entscheidungsstruktur der GEMA in den kommenden Jahren in den Gremien ausgestaltet und der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nachwuchsförderung ist als Anknüpfungspunkt dabei bereits vorgesehen, wie zum Beispiel auch die Förderung von Nische und Innovation.

nmz: Haben Sie ein Beispiel für einen typischen Förderberechtigten Nachwuchs-Urheber?

GEMA: Wie oben beschrieben, müssen die dynamische Fokuskulturförderung und die Einzelförderung erst noch ausgestaltet werden, bevor hier konkrete Beispiele gezeigt werden können. Hier sind künftig Anträge auf Projektförderung, Stipendien und andere individuelle Fördermöglichkeiten möglich. Für zeitgenössische Kunstmusik findet sich ein Beispiel in der Präsentation zum Antrag 22a (Werk 2). (Anmerkung der Redaktion: siehe Folie)

Antragsziele und „Kulturinstitution GEMA“

nmz: In den einleitenden Worten des Antrags steht, mit dem Antrag wolle man „mehr Fairness und musikalische Vielfalt durch Auflösung der Kategorien U und E bei der Förderung und Öffnung einer besonderen Förderung für alle Genres“ erreichen (Tagesordnung, S. 49). Gleichzeitig planen Sie gemäß dem in der ersten Frage und Antwort erwähnten 2030-Szenario, dass der prozentuale Anteil, der für die Förderung ausgewiesen wird, bis 2030 halbiert wird. Das heißt, dass immer weniger Mittel für immer mehr Berechtigte zur Verfügung stehen würden. Wie lässt sich das mit dem Satz: „Die GEMA ist auch eine Kulturinstitution“ vereinbaren?

GEMA: Wie oben erläutert, ist die Neuausrichtung der Kulturförderung hin zu einer stärkeren Chancengerechtigkeit erforderlich, damit die GEMA auch künftig ihre Mitglieder nach kulturellen Gesichtspunkten fördern kann. Neben der Öffnung hin zur Genreneutralität ist eine stärkere Fokussierung innerhalb der Kulturförderung daher ein wesentliches Ziel der Reform. Die Schwächen der bestehenden E-Wertung werden nicht mehr fortgesetzt, wie zum Beispiel der Aufkommensbezug bei der Förderung, eine Förderung allein aufgrund der Dauer der Mitgliedschaft oder von Rechtsnachfolgern verstorbener Urheber:innen („totes“ Repertoire). Die neue Förderung wird da ankommen, wo neue kulturelle Werte geschaffen werden, etwa in der Nische, abseits von Mainstream und wirtschaftlichem Erfolg oder bei Nachwuchs-Komponist:innen, die künftig deutlich mehr Chancen auf eine Förderung erhalten werden als bisher. Die GEMA schärft mit der Neuausrichtung ihr Profil als Kulturinstitution.

nmz: Im Antrag heißt es auch: „Allerdings muss die kulturelle Förderung zukunftsfähig ausgerichtet werden, eine sichtbare Strahlkraft erzeugen und diejenigen Werke und Leistungen einbeziehen, deren Werke in der Breite der Mitgliedschaft und darüber hinaus als förderwürdig anerkannt werden.“ Können Sie den Begriff der „zukunftsfähigen kulturellen Förderung“ und den der „sichtbaren Strahlkraft“ näher erläutern?

GEMA: Eine klare Trennung von Verteilung und Förderung wird für mehr Transparenz für unsere Mitglieder sorgen. Aspekte der Förderung, die heute sowohl in der Verteilung als auch in der nachgelagerten E-Wertung eine Rolle spielen, sollen in den Prozess der kulturellen Förderung verlagert werden.

Keine andere Verwertungsgesellschaft der Welt stellt vergleichbare Förderbeträge für Repertoire mit begrenzten Marktchancen zur Verfügung. Durch die neuen genreneutralen Förderverfahren, unter anderem die Leuchtturmförderung, die es in dieser Form bei der GEMA nicht gab, wird Neues in der Mitgliedschaft und im Musikleben insgesamt erreicht werden.

nmz: „Der Antrag enthält damit die zentrale Weichenstellung für eine grundlegende Neuaufstellung der kulturellen Förderung bis 2030 als nachhaltige und auf die Zukunft ausgerichtete kulturelle Förderung, die grundsätzlich den Kulturschaffenden aus allen Musikbereichen offensteht. In diesem Rahmen wollen wir neue Chancen eröffnen, etwa durch einen Fokus auf die Nachwuchsförderung oder bei der Gewichtung von Veranstaltungen in besonderen Kulturkontexten. Für alle Mitglieder ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, Fördermittel zu erhalten.“ (S. 49) Was verstehen Sie unter „nachhaltiger und auf die Zukunft ausgerichteter kultureller Förderung“? Können Sie das erläutern?

GEMA: Mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung will die GEMA eine moderne und nachhaltige kulturelle Förderung bei der GEMA etablieren, die Werken aus allen Musikbereichen offensteht und für musikalische Vielfalt steht. Die sich ergänzenden drei Bestandteile der Fokus-Kulturförderung – KUK-Kulturzuschlag, dynamische Fokus-Kulturförderung und Leuchtturmförderung – stellen sicher, dass zum einen die zeitgenössische Kunstmusik weiterhin eine besondere Berücksichtigung erfährt, gleichzeitig aber mit der dynamischen Fokus-Kulturförderung und der Leuchtturmförderung genreoffene, zielgerichtete Förderinstrumente entwickelt werden, die besonders förderungswürdige Musikentwicklungen aller Genres unabhängig von ihrem Erfolg im Musikmarkt fördern und so die Vielfalt des Musiklebens stützen. Damit soll ein nachhaltiges Fördermodell etabliert werden, das auch zukünftig eine breite und dauerhafte Akzeptanz in der Mitgliedschaft – und darüber hinaus – findet. Die GEMA wird mit der Neuaufstellung auch bei einer verstärkten internationalen Wettbewerbssituation weiterhin eine stabile Partnerin bleiben.

nmz: Die Neuausrichtung wird neue Tarife für Veranstaltungen und Veranstalter nach sich ziehen. Haben Sie Beispielrechnungen dafür vorliegen?

GEMA: Der neue KUK-Tarif wird sich voraussichtlich an den bestehenden E-Tarif anlehnen, den er ablösen soll. Der Geltungsbereich wird klassische und experimentelle Konzertformate mit überwiegend zeitgenössischer Kunstmusik betreffen. Für Veranstalter werden sich dadurch voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Anhaltspunkte zur Tarifierung der genannten Beispiele geben die Tarife U beziehungsweise E, in Abhängigkeit vom jeweiligen Veranstaltungsumsatz beziehungsweise den Eintrittspreisen.

nmz: Wer hat diesen Neuausrichtungsprozess konkret in Gang gesetzt? Und wer von den betroffenen Personen wurde bei dem Prozess mitbeteiligt? Wer hat das KUK-Modell letztlich entwickelt?

GEMA: Das neue Modell für Verteilung und Kulturförderung wurde durch den Aufsichtsrat und seine Gremien in eigener Zuständigkeit in Abstimmung mit dem Vorstand in fortlaufenden Beratungen entwickelt. In der Mitgliederversammlung 2024 wurden erste Überlegungen zum Reformvorhaben vorgestellt und mit den Mitgliedern erörtert. Dies hat zu einer grundlegenden Weiterentwicklung des Modells geführt.

nmz: Welche Fachleute sind dafür hinzugezogen worden?

GEMA: Eine Vielzahl von Fach­expert:innen aus den verschiedenen Fachbereichen der GEMA-Verwaltung wurden beratend hinzugezogen.

nmz: Gab es Berater außerhalb der GEMA?

GEMA: Eine Vielzahl von Ideen aus Zuschriften und dem Austausch mit der Mitgliedschaft sowie Know-how von ausländischen Schwestergesellschaften sind in die Entwicklung eingegangen.

  • Die Fragen stellte Martin Hufner.
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