Urteil: Bei Rockkonzerten gilt ermäßigte Umsatzsteuer
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Eintrittsgelder für Rockkonzerte unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Neustadt/Weinstraße (ddp-swe). Das bestätigte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße...