Reihe 9 (#37) – Nebenkosten
Vorspann / Teaser
„Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen.“ So steht es im Artikel 23 der EU-Verordnung mit der Nummer 1008, die den Verkauf von „Luftverkehrsdiensten“ (also von Flugtickets) regelt. Eigentlich eine...